für eine starke Region

Teilrichtplan Wanderwege

LuzernPlus hat gemeinsam mit seinen Mitgliedsgemeinden sowie mit dem Verein Luzerner Wanderwege das Wanderwegnetz im gesamten Perimeter von LuzernPlus überprüft und Massnahmen neu definiert. Diese Massnahmen wurden im Regionalen Teilrichtplan (TRP) Wanderwege festgesetzt. Die Delegiertenversammlung von LuzernPlus hat am 22.11.2019 den Regionalen Teilrichtplan Wanderwege genehmigt. Der TRP Wanderwege ist ein regionaler Teilrichtplan gemäss § 8 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG).

Bezeichnung Stand Perimeter
Teilrichtplan Wanderwege 2020 LuzernPlus

Diese Überprüfung war notwendig, weil seit dem Inkrafttreten des aktuell rechtskräftigen Regionalen Wanderwegrichtplans mittlerweile 20 Jahre vergangen sind. Gemäss § 14 des Planungs- und Baugesetztes (PBG) des Kantons Luzern sollen die Richtpläne in der Regel alle zehn Jahre überprüft und nötigenfalls angepasst werden.

Mit dem Regionalen Teilrichtplan kann das Wanderwegnetz der Region Luzern gesichert und qualitätsvoll weiterentwickelt werden. Ein attraktives Wanderwegnetz ist unabdingbar für eine vielseitige Freizeit- und Erholungsregion.

Die Grundlage für die Wanderwegplanung bilden folgende Gesetze und Planungsinstrumente:

  • Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (FWG)
  • Kantonales Weggesetz (WegG)
  • Kantonaler Richtplan Kapitel M6-4

Die Delegiertenversammlung von LuzernPlus hat am 22.11.2019 den Regionalen Teilrichtplan Wanderwege genehmigt.

Nachdem am 29. Januar 2020 die Referendumsfrist ungenutzt abgelaufen ist, hat der Regierungsrat des Kantons Luzern an seiner Sitzung vom 3. März 2020 den neuen Teilrichtplan genehmigt.