Teilrichtplan Detailhandel
LuzernPlus hat gemeinsam mit seinen Mitgliedsgemeinden den Regionalen Teilrichtplan (TRP) Detailhandel erarbeitet. Die Delegiertenversammlung von LuzernPlus hat am 22.11.2019 den Regionalen Teilrichtplan Detailhandel genehmigt. Der TRP Detailhandel ist ein regionaler Teilrichtplan gemäss § 8 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG).
Bezeichnung | Stand | Perimeter |
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Teilrichtplan Detailhandel | 2020 | LuzernPlus |
Gemäss § 14 des Planungs- und Baugesetztes (PBG) des Kantons Luzern sollen die Richtpläne in der Regel alle zehn Jahre überprüft und nötigenfalls angepasst werden. Der Regionalentwicklungsplan der Region Luzern (REP 21) stammt aus dem Jahr 2004. Bei einer Überprüfung der Inhalte des REP 21 wurde festgestellt, dass mit Ausnahme des Themas Detailhandel alle wichtigen Massnahmen und Aufgaben entweder umgesetzt sind oder in einem anderen Planungsinstrument verankert wurden.
Mit dem Regionalen Teilrichtplan Detailhandel soll die Versorgung in den Agglomerationszentren und Ortskernen erhalten sowie gestärkt werden. Dazu werden die zulässigen Standorte für Einkaufszentren und Fachmärkte festgelegt sowie der regionale Einbezug geregelt, da gemäss Kapitel S8-2 des Kantonalen Richtplans die regionalen Entwicklungsträger für die Abstimmung der übergeordneten Auswirkungen von verkehrsintensiven Einrichtungen sorgen. Diese Anforderung wird mit dem vorliegenden TRP Detailhandel erfüllt.
Die Delegiertenversammlung von LuzernPlus hat am 22.11.2019 den Regionalen Teilrichtplan Detailhandel genehmigt.
Nachdem am 29. Januar 2020 die Referendumsfrist ungenutzt abgelaufen ist, hat der Regierungsrat des Kantons Luzern an seiner Sitzung vom 7. April 2020 den neuen Teilrichtplan genehmigt.