Regelwerk LuzernSüd
2010 haben die Gemeinden Kriens, Horw und Luzern mit dem Leitbild für die Entwicklung von LuzernSüd gemeinsam mit der Planung des kantonalen Entwicklungsschwerpunktes (ESP) LuzernSüd begonnen.
Das gemeinsam erarbeitete «Regelwerk LuzernSüd» fasst nun die bisherigen Planungen in einem behördenverbindlichen Richtplan und Konzept zusammen. Dieses Regelwerk bildet die Grundlage für die weitere interkommunale Zusammenarbeit im ESP LuzernSüd.
Erfahren Sie in unserem Erklärvideo, was das Regelwerk LuzernSüd beinhaltet.
Die öffentliche Auflage fand vom 1. bis 30. September 2020 statt.
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Regelwerk LuzernSüd: Übersicht
- Das gemeindeübergreifende Regelwerk LuzernSüd baut auf den vorhandenen Qualitäten und Potenzialen des öffentlichen Raumes auf,
- offene und vielfältige Strukturen ermöglichen Koexistenz,
- die Vielfalt gilt es zu fördern,
- LuzernSüd ist lesbar,
- die Entwicklung fusst auf der Stärkung des öffentlichen Verkehrs und des Fuss- und Veloverkehrs bei gleichzeitiger Steuerung des motorisierten Individualverkehrs,
- der Lebensraum LuzernSüd entwickelt sich in einem langfristigen Transformationsprozess.
Drei Bänder bilden das identitätsstiftende Rückgrat der Planung in Nord-Süd-Richtung:
- der Autobahnpark,
- die SüdAllee,
- die Promenade mit dem Freigleis.
Es entstehen Gebiete mit eigenem Charakter, so etwa:
- das Eingangstor Kriens,
- der Mattenplatz mit dem Bahnhof/Bushub Mattenhof,
- Horw Zentrum mit Bahnhof/Bushub Horw,
- Horw See und Campus Horw.
Wichtige Freiräume in LuzernSüd sind:
- die Allmend mit Parkanlage und Einrichtungen für Sport, Freizeit und Veranstaltungen,
- Horw See mit einem öffentlichen Park für Erholung und Aufenthalt, Flächen für Sport sowie einem Naturschutzgebiet.
Die Gemeinden Kriens, Horw und Luzern koordinieren partnerschaftlich und in Abstimmung mit den Nachbargemeinden und den Kantonen Luzern und Nidwalden die Entwicklung im Raum LuzernSüd. Sie achten dabei auf eine hohe Qualität der Entwicklung bezüglich
- der Identität, sozialräumlicher Strukturen und Prozesse der Quartiere,
- der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen,
- der städtebaulichen Konzeption,
- der Gestaltung der Aussen- und Freiräume,
- der gemeindeübergreifend abgestimmten Infrastruktur sowie der quartiers- und situationsgerechten Verkehrserschliessung.
Die Gemeinden setzen die Vorgaben des Planwerks LuzernSüd in ihren kommunalen Planungen um.
Die Gemeinden Kriens, Horw und Luzern und der Kanton Luzern entwickeln aufbauend auf der bestehenden Siedlungsstruktur LuzernSüd nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit weiter. Sie achten dabei auf eine besonders hohe Qualität der räumlichen Entwicklung insbesondere bezüglich:
- städtebaulicher und architektonischer Gestaltung,
- orts- und klimagerechter Aussen- und Freiraumgestaltung,
- auf die Gesamtverkehrskapazitäten abgestimmter Verkehrserschliessung mit situationsgerechter Priorisierung der Verkehrsträger,
- auf die angestrebte Entwicklung abgestimmter Infrastrukturen,
- sozialräumlicher Entwicklung,
- Siedlungsökologie sowie,
- Energieeffizienz (Erstellung, Betrieb, Mobilität) und erneuerbare Energien.
Die Gemeinden Kriens, Horw und Luzern lenken die Entwicklung gemeinsam in dafür geeigneten Gremien auf politischer und fachlicher Ebene.
- Steuerungsgruppe LuzernSüd: Sie lenkt die Entwicklung im Rahmen der ihr durch die Gemeinden verliehenen Kompetenzen politisch und strategisch.
- Kerngruppe LuzernSüd: Sie lenkt und koordiniert die Entwicklung operativ.
- Beirat Städtebau LuzernSüd: Er berät die Gemeinden und die Steuerungsgruppe LuzernSüd in Qualitätsfragen im Perimeter LuzernSüd.
Die Siedlungs- und Verkehrsentwicklung wird periodisch hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüft. LuzernPlus dokumentiert einmal pro Legislatur mittels Raumbeobachtung die jährlichen Entwicklungsfortschritte im Raum LuzernSüd und stellt sie in geeigneter Form der Steuerungsgruppe zur Verfügung.
Die Gemeinden Kriens, Horw und Luzern koordinieren und realisieren bei Bedarf die Infrastrukturen gemeindeübergreifend. So zum Beispiel:
- den Schulraumbedarf sowie die notwendigen ergänzenden Betreuungsangebote,
- die notwendigen Flächen für das Sport- und Freizeitangebot,
- die Ver- und Entsorgungseinrichtungen,
- die Wärme- und Kälteversorgung.
Weiter stimmen sie auch ihre Strategien im Bereich Wohnen und im Umgang mit Zwischennutzungen ab.
Die Entwicklung von LuzernSüd erfolgt durch eine räumlich differenzierte bauliche Verdichtung. Es wird darauf geachtet, die bauliche Struktur je nach gebietsspezifischen Gegebenheiten weiterzuentwickeln, um die Identität der Quartiere zu stärken.
Gebietsstruktur-Typen:
- Zentrumsbildende urbane Gebiete bilden Orts- bzw. Stadtteilzentren und haben einen stark identitätsstiftenden Charakter.
- Urbane Gebiete mit stadtraumbildender, verdichteter Bebauungsstruktur.
- Verdichtete Gebiete mit durchlässiger und überwiegend kompakter Bebauungsstruktur.
- Verdichtete, durchgrünte Gebiete mit offener stadtraumbildender Bebauungsstruktur.
- Kleinteilig strukturierte Gebiete mit offener Bauweise. Die Bebauung ist mehrheitlich solitär und von Gärten umgeben.
- Gebiete mit gemeindespezifischer Entwicklung bezeichnen Gebiete vorwiegend im Eigentum der öffentlichen Hand mit öffentlichen Nutzungen.
- Gebiete mit differenziert festgelegter Bebauungsstruktur gemäss heutiger Zonenpläne.
- Hochhäuser sind Nutzungsschwerpunkte bei Schlüsselarealen der Entwicklung und dienen als visuelle Orientierungspunkte.
In LuzernSüd wird ein breites Nutzungsspektrum (Wohnen, Gewerbe, Industrie, Dienstleistungen sowie Freizeit- und Kulturangebote) angestrebt. Für die Entwicklung der Baugebiete werden unterschiedliche strategische Entwicklungsansätze festgelegt, die sich nach Lage und Nutzungen unterscheiden und sich in folgende Gebietscharaktere unterteilen:
- Schwerpunkt Mischquartiere Arbeiten und Wohnen,
- Schwerpunkt Wohnen,
- Schwerpunkt Arbeiten,
- Schwerpunkt Bildung und Kultur,
- Schwerpunkt Naherholung,
- Sport- und Freizeitanlagen.
Die Gemeinden Kriens, Horw, Luzern und LuzernPlus setzen sich dafür ein, dass die Autobahn im Raum zwischen dem Tunnel Schlund und dem Portal Süd Tunnel Bypass möglichst ortsverträglich realisiert wird und die möglichen städtebaulichen Potentiale genutzt werden können:
- Eindeckung der Autobahn soweit als möglich für öffentliche Grün- und Freiflächen,
- Verbindungselemente mit hoher Qualität, insbesondere für den Fuss und Veloverkehr,
- Randbebauungen als Lärmriegel für dahinterliegende Quartiere und Erhalt von Gewerbenutzungen,
- Verminderung der Trennwirkung.
Die Gemeinden Kriens, Horw und Luzern setzen in ihren Planungen die Freiräume mit unterschiedlichen Nutzungen um:
- Strassenraum mit hoher Aufenthaltsqualität: Die Strassenräume sind neben ihrer Erschliessungsfunktion wichtige Adress- und Identitätsräume von LuzernSüd.
- Quartierverbindungen werden auf Quartiersebene als gemeinschaftlicher Treffpunkt, Spiel- und Aufenthaltsraum gestaltet.
- Quartierräume bilden ein Basisnetz wohnungsnaher, quartiergeprägter Spiel- und Aufenthaltsräume.
- Öffentliche Platzräume mit regionaler Ausstrahlung dienen als wichtige Treffpunkte und Gemeinschaftsräume in LuzernSüd.
- Intensiv genutzte Freiräume: Als Sport-, Freizeit- und Erholungsräume gestaltete Freiräume werden durch die Quartiersbewohner intensiv genutzt.
- Naturschutzgebiete dienen dem Schutz und der Förderung bestehender Naturwerte.
- Freiräume mit Erholungs- und ökologischer Funktion: Im Übergang zwischen Schutzbereichen der Natur und intensiver Freiraumnutzung erlauben Pufferräume ein Nebeneinander der unterschiedlichen Interessen.
- Vorranggebiete Natur dienen primär dem Schutz und der Vernetzung bestehender ökologischer Werte.
Die Umsetzung des raumplanerischen Ziels einer Siedlungsentwicklung nach innen erfolgt ohne Ausbau des Strassennetzes für den motorisierten Individualverkehr (mit Ausnahme des Nationalstrassennetzes / Gesamtsystem Bypass, Busspuren und Knotenoptimierungen).
Die Priorität liegt zunächst bei der:
- Vermeidung und der modalen Verlagerung des Verkehrs über wirksame Mobilitätskonzepte,
- und bei der Optimierung des bestehenden Strassennetzes.
Das Siedlungswachstum wird durch den entsprechenden Ausbau des öffentlichen Verkehrs und des Fuss- und Veloverkehrs sowie durch den motorisierten Individualverkehr vermindernde bzw. begrenzende Massnahmen begleitet. Dafür sind von den Gemeinden und dem Kanton attraktive Bedingungen für den Fuss- und Veloverkehr und den öffentlichen Verkehr zu schaffen. Hierzu sind die Vorgaben im Grundkonzept Verkehr wegleitend.
Die Gemeinden Kriens, Horw und Luzern, LuzernPlus und der Kanton Luzern setzen sich dafür ein, dass
- in Koordination mit dem VVL und den Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs das Bahn- und Busangebot laufend bedarfsgerecht ausgebaut und optimiert wird.
- an den Bahnhöfen in LuzernSüd attraktive und sichere öffentliche Räume und gute Umsteigemöglichkeiten geschaffen werden.
- für die neue S-Bahn-Haltstelle Horw See frühzeitig deren Aufnahme in das strategische Entwicklungsprogramm STEP Schiene 2040 geprüft wird.
- die Verlängerung der Buslinie 4 von der Hubelmatt bis zur S-Bahn-Haltestelle Mattenhof geprüft und bei Bedarf realisiert wird.
Die Gemeinden Kriens, Horw und Luzern und der Kanton Luzern schaffen ein:
- sicheres,
- durchgehend befahrbares,
- attraktives,
- und direktes Fuss- und Veloverkehrsnetz.
Dabei wird zwischen regionalen und kommunalen Fuss- und Velorouten unterschieden. Für den Veloverkehr werden zudem noch sogenannte Veloschnellrouten definiert.
Die Gemeinden Kriens, Horw, Luzern und LuzernPlus und der Kanton Luzern führen die Planungen im Gebiet LuzernSüd im Sinne des Regelwerks LuzernSüd weiter. So zum Beispiel für die Gebiete:
- Wissmatt,
- Horw See / Campugs Horw,
- Natur- und Erlebnisraums Seeufer Horw.
Folgende Schlüsselareale mit regionaler Ausstrahlug werden gemeinsam entwickelt:
- Bypass Nord / Grosshofbrücken als Anbindung und Vernetzung von Luzern nach Kriens und von Horw bis zum Sonnenberg,
- Südpol / Musikhochschule als kultureller Impuls und Schwerpunkt,
- PilatusArena als Standort für Sport und Events mit regionaler und überregionaler Ausstrahlung,
- Der Standort Pilatusmarkt mit bestehenden oder neuen Nutzungen mit regionalem Einzugsgebiet,
- horw mitte mit der Realisierung der bestehenden Planungen,
- Campus Horw als attraktiver Hochschulstandort,
- Horw See als Standort mit langfristigem Potential für Nutzungen mit hoher öffentlicher Zugänglichkeit.
Downloadcenter Dokumente:
- Regelwerk LuzernSüd
- Planungsbericht zum Regelwerk LuzernSüd
- Mitwirkungstabelle zum Regelwerk LuzernSüd
- Kantonaler Vorprüfungsbericht
- Aufhebung ESP Eichhof - Schlund - Bahnhof Horw (2003)
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