Regierung genehmigt «Regelwerk LuzernSüd»
Der Regierungsrat hat das «Regelwerk LuzernSüd», soweit es den Charakter eines regionalen Teilrichtplans hat, genehmigt und der gleichzeitigen Aufhebung des überkommunalen ESP-RP LuzernSüd zugestimmt.
Anlässlich der Delegiertenversammlung vom 23. April 2021 beschlossen die LuzernPlus-Delegierten das «Regelwerk LuzernSüd», bestehend aus einem behördenverbindlichen regionalen Teilrichtplan und einem regionalen Konzept. Gleichzeitig beschlossen die Delegierten die Aufhebung des überkommunalen Richtplans Entwicklungsschwerpunkt Eichhof-Schlund-Bahnhof-Horw (ESP-RP LuzernSüd).
Die im Regelwerk LuzernSüd enthaltene Gesamtstrategie hat orientierenden Charakter und legt elf Leitsätze für das Gebiet LuzernSüd fest. Wie die Gesamtstrategie umgesetzt werden soll, wird im behördenverbindlichen Teil definiert:
Demnach koordinieren die Gemeinde Horw und die Städte Kriens und Luzern partnerschaftlich und in Abstimmung mit dem Gemeindeverband LuzernPlus, den Nachbargemeinden und den Kantonen Luzern und Nidwalden die Entwicklung im Raum LuzernSüd.
Sie achten dabei unter anderem auf eine hohe Qualität der Entwicklung bezüglich der Identität, sozialräumlicher Strukturen und Prozesse der Quartiere, der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, der städtebaulichen Konzeption, der Gestaltung der Aussen- und Freiräume, der quartiers- und situationsgerechten Verkehrserschliessung sowie des Natur- und Landschaftsschutzes.