Bushub-Provisorium Ebikon kann umgesetzt werden
Aufgrund von Beschwerden gegen den Bushub und das Bushub-Provisorium kann zurzeit die Linie 1 nicht zum Bahnhof Ebikon fahren. Das Kantonsgericht wies Anfang Januar die gegen das Bushub-Provisorium eingereichte Beschwerde ab. Nachdem die 30-tägige Beschwerdefrist ungenutzt verstrichen ist, soll das Bushub-Provisorium nun per Fahrplanwechsel im Dezember 2020 umgesetzt werden. Damit profitiert die Rontaler Bevölkerung von wesentlich kürzeren Umsteigewegen und erhöhtem Fahrgastkomfort.
Im Sommer 2018 legte die Gemeinde Ebikon die Pläne für das Bushub-Provisorium öffentlich auf. Seither ist das Vorhaben aufgrund einer Beschwerde blockiert. Im Januar 2020 wies das Luzerner Kantonsgericht diese nach umfassender Prüfung ab. Die Beschwerdeführerin verzichtete darauf, den Entscheid an das Bundesgericht weiterzuziehen. Die Gemeinde Ebikon kann nun mit dem Bau des Bushub-Provisoriums beginnen.
Inbetriebnahme des Bushub-Provisoriums per Fahrplanwechsel 2020
Derzeit werden die Ausschreibungsunterlagen für die Bauten finalisiert. Unter Berücksichtigung der Ausschreibungs- und Vergabefristen können die Bauarbeiten voraussichtlich ab Juni 2020 starten. Bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 sollen diese abgeschlossen sein. Die Inbetriebnahme des Bushub-Provisoriums kann folglich per Fahrplanwechsel erfolgen.
Bushub-Provisorium bringt kurze Umsteigewege und erhöhten Fahrgastkomfort
Beim Bushub-Provisorium werden sämtliche Buslinien aus der Region zusammengeführt. Reisende profitieren von einfachen, kurzen und schnellen Umsteigewegen. Die Haltestellen der Linie 1 befinden sich künftig direkt vor dem Bahnhofsgebäude (s. Situationsplan). Die Busse der Linien 22, 23, 26, 30 und 111 halten wenige Schritte nebenan. Haltekanten ermöglichen einen komfortablen Zugang zu den Bussen. Diese sind über Rampen hindernisfrei gut erreichbar. Ein Wartehäuschen mit Sitzbank verbessert weiter die Aufenthaltsqualität für öV-Reisende. Die als Übergangslösung errichteten Haltestellen Weichlen und Hofmatt (Gemeindehaus) der Linie 22 fallen per Fahrplanwechsel im Dezember 2020 weg.
Knoten Hofmatt funktioniert auch mit der Linienführung zum Bushub-Provisorium
Aufgrund von Bedenken aus der Bevölkerung prüfte der Kanton den Verkehrsfluss am Knoten Hofmatt erneut. Die Überprüfung hat gezeigt, dass der Verkehr am Knoten gut funktioniert, auch wenn die Linie 1 in einer Schlaufe zum Bushub-Provisorium bzw. zum geplanten definitiven Bushub geführt wird. Dies gilt auch für ein Verkehrsszenario mit einer weiteren Verkehrszunahme. Trotz möglicher Rückstaus bleibt der Verkehrsablauf auf der Zentralstrasse stabil. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Sofortmassnahmen zur Entlastung der Linie 1
Wie Ende Januar angekündigt, führt der Verkehrsverbund (VVL) zusammen mit der Verkehrsbetriebe Luzern AG (vbl) bereits ab 2. März 2020 Angebotsverbesserungen ein: Während den stark frequentierten Hauptverkehrszeiten (morgens und abends) werden zusätzliche Direktbusse zwischen Buchrain und Bahnhof Luzern verkehren.
Im Hinblick auf den nächsten Fahrplanwechsel werden, unter Einbezug der betroffenen Gemeinden und der Stadt Luzern, Berücksichtigung der Kundenrückmeldungen und den laufenden Erfahrungen aus dem Betrieb, weitere Verbesserungen im Rontal und in der Stadt Luzern geprüft und die Fahrpläne in Zusammenarbeit mit den Transportunternehmen optimiert. Sobald die Fahrpläne erarbeitet sind, werden diese vorgestellt. Im Rahmen der nationalen Fahrplanvernehmlassung (27. Mai bis 14. Juni 2020) wird es wiederum möglich sein, zu den Fahrplänen Stellung zu nehmen.
Bushub Ebikon und Trolleybuslinie 1 sind Teil der Agglomerationsprogramme Luzern und des Gesamtverkehrskonzeptes Luzern Ost Der geplante Bushub Ebikon, der zurzeit wegen Beschwerden blockiert ist, gehört zusammen mit der per Dezember 2019 umgesetzten Verlängerung der Trolleybuslinie 1 zu den Massnahmen zur Optimierung des Gesamtverkehrs LuzernOst. Für beide Projekte hat der Luzerner Kantonsrat im Januar 2018 die entsprechenden Sonderkredite in der Höhe von 14,5 Millionen Franken (Verlängerung Linie 1) bzw. 11,9 Millionen Franken (Bushub Ebikon) bewilligt. Beide Massnahmen sind Teil der Agglomerationsprogramme, die der Kanton Luzern mit dem Bund vereinbart hat. Die Agglomerationsprogramme sind wesentlicher Bestandteil der Agglomerations- und Raumentwicklungspolitik des Bundes. Sie streben eine koordinierte, gemeinde- und teils kantonsübergreifende Planung von Verkehr, Siedlung und Landschaft in urbanen Räumen an. www.agglomerationsprogramm.lu.ch Die Trolleybuslinie 1 sowie der geplante Bushub sind zudem zwei Massnahmen aus dem Gesamtverkehrskonzept LuzernOst. Die Gemeinden Buchrain, Dierikon, Ebikon, Gisikon, Honau, Inwil und Root haben mit dem Kanton Luzern, dem Verkehrsverbund Luzern und LuzernPlus das Gesamtverkehrskonzept LuzernOst erarbeitet. Dieses zeigt auf, wie der zunehmenden Mobilität bis 2030 begegnet und der Mehrverkehr verträglich abgewickelt werden kann. Ende November 2018 haben die LuzernPlus-Delegierten dem Gesamtverkehrskonzept (GVK) LuzernOst zugestimmt und dieses für die Gemeinden behördenverbindlich gemacht. |