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Ein behördenverbindliches Regelwerk als nächster Schritt

Mit dem Gesamtkonzept Siedlung und Verkehr wurde der Grundstein für die Entwicklung des ESP Rothenburg gelegt. Nun folgt als nächster Schritt die Erarbeitung eines behördenverbindlichen Regelwerks

Die Entwicklung des ESP Rothenburg schreitet voran. Nach der erfolgreichen Erarbeitung des Gesamtkonzepts Siedlung und Verkehr im Jahr 2024 steht nun die nächste Phase an: die Erstellung eines behördenverbindlichen Regelwerks.

Das Regelwerk wird die im Gesamtkonzept festgehaltenen Stossrichtungen konkretisieren und die rechtlichen Rahmenbedingungen für die zukünftige Entwicklung des ESP schaffen. Es dient als verbindliches Planungsinstrument für Kanton und Gemeinden und stellt sicher, dass die im Gesamtkonzept definierten Ziele und Massnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden.

Die wichtigsten Eckpunkte des Regelwerks:

  • Vertiefte Planung: Das Regelwerk beinhaltet detaillierte Planungen zu den Themen Siedlungsentwicklung, Verkehr und Infrastruktur. Es werden konkrete Vorgaben zu Nutzung, Ausnutzung, Baulinien und Parkplätzen festgelegt.
  • Behördenverbindlichkeit: Das Regelwerk wird als Teilrichtplan oder regionales Konzept verabschiedet und ist somit für die beteiligten Behörden verbindlich.
  • Kooperation: Die Erarbeitung des Regelwerks erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen Bund, Kanton, Wirtschaftsförderung, LuzernPlus, Gemeinden und externen Planungsfachpersonen.
  • Partizipation: Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, Unternehmen und die Bevölkerung sollen auch in dieser Phase in den Planungsprozess eingebunden werden.

Die im Jahr 2024 unterzeichnete Kooperationsvereinbarung zwischen den Projektpartnerinnen und Projektpartnern bildet die Grundlage für die Erarbeitung des Regelwerks. Im Jahr 2025 werden externe Planungsfachpersonen mit der Ausarbeitung des Regelwerks beauftragt.

Mit dem Regelwerk wird ein weiterer wichtiger Schritt in der Entwicklung des ESP Rothenburg getan. Es schafft die notwendigen Rahmenbedingungen für eine nachhaltige und zukunftsfähige Gestaltung des Gebiets.