für eine starke Region

Projektförderung

Ein Projektbeitrag ist ein Förderbeitrag an ein einmaliges kulturelles Projekt (Veranstaltung, Produktion oder Vermittlungsprojekt) innerhalb der Sparten Musik, Theater, Tanz, Literatur und bildende Kunst. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Projektbeiträge.

Förderkriterien

LuzernPlus-Mitgliedschaft
Es werden ausschliesslich Institutionen und Kulturschaffende aus den LuzernPlus-Mitgliedsgemeinden unterstützt. Ausschlaggebend hierbei sind:

  • Bei Veranstaltungsbeiträgen der Aufführungsort.
  • Bei Produktionsbeiträgen der Wohnsitz der Hauptbeteiligten. Sind die Hauptbeteiligten nicht klar definiert, ist der Hauptwirkungsort der Produktion entscheidend (z.B. Atelierdomizil, Proberaum, regelmässig wiederkehrender Aufführungsort). In Ausnahmefällen kann auch ein besonders enger Bezug zu einer LuzernPlus-Gemeinde der Grund sein, dass ein Gesuch geprüft wird.
  • Produktionen, die lediglich durch früheren Wohnsitz, Ausbildung, Arbeits- und Heimatort der Beteiligten mit der Region verbunden sind, werden als Veranstaltungen behandelt.

 

Regionale Ausstrahlung
Es werden ausschliesslich Projekte mit regionaler Ausstrahlung unterstützt. Projekte mit kommunaler Ausstrahlung (bspw. lokale Vereine, welche vorwiegend in der eigenen Gemeinde aktiv sind) sind bei der Standortgemeinde einzureichen, überregionale Projekte beim Kanton. Ausschlaggebend für eine regionale Ausstrahlung sind:

  • Öffentliche Wirkung und Resonanz in der Region
  • Förderung einer regionalen Identität
  • Ausgewogene Berücksichtigung von Angeboten in Zentren und kleineren Gemeinden
  • Vernetzungspotential
  • Beitrag zur Förderung der kulturellen Vielfalt in der Region

 

Professionalität
Das Projekt verfolgt einen professionellen Anspruch. Die Beteiligten sind (mind. teilweise) professionell ausgebildet. Den beteiligten Künstler*innen werden Honorare und Gagen gemäss den Richtwerten der entsprechenden Berufsverbände ausgezahlt.

 

Qualität
Aktualität und Kontinuität, Originalität, Authentizität, Resonanz, Innovation sowie Diversität

 

Realistische Budgetierung
Die eingereichten Budgets und Finanzierungspläne sollen realistisch sein und die tatsächlichen Verhältnisse möglichst genau abbilden. Die Kulturförderung von LuzernPlus spricht keine Defizitgarantien.

 

Subsidiarität
Vor- und Eigenleistungen durch Gesuchstellende werden erbracht. Dritte beteiligen sich angemessen an der Finanzierung (Standortgemeinde, Stiftungen, Sponsoren, Crowdfunding etc.).

  • Projekte, die bereits über die Strukturbeiträge mitfinanziert werden (bspw. Veranstaltungen, welche im Rahmen des (Jahres-)Programmes einer durch einen Strukturbeitrag geförderten Institution / Festivals gezeigt werden)
  • Rechercheprojekte
  • Werkbeiträge ohne Bezug auf ein konkretes Vorhaben
  • Auswärtsaktivitäten (Tourneen) lokaler Kulturschaffender. Bitte wenden Sie sich dafür an den Kanton Luzern
  • Veranstaltungen ohne Eintritt oder lediglich mit einer Kollekte
  • Geschlossene Veranstaltungen
  • Einseitig kommerziell ausgerichtete Aktivitäten sowie Event-Veranstaltungen in kommerziellen Lokalitäten (wie z.B. Clubs oder Bars)
  • Ausbildungen, Arbeiten im Rahmen von Ausbildungen, Schultheater und -Projekte, pädagogische Projekte und Kurse mit kommerziellem Hintergrund
  • Projekte und Institutionen, welche primär der Tourismus- und Wirtschaftsförderung dienen
  • Benefizveranstaltungen, politische Veranstaltungen, Kongresse, Symposien, Workshops, usw.
  • Infrastruktur wie Technik, Mobiliar, Internetauftritte etc.
  • Museen

Architekturprojekte und entsprechende Veranstaltungen gehören nicht zum primären Förderauftrag der Kulturförderung von LuzernPlus. Ausserordentliche Projekte mit besonders engem Bezug zu einer LuzernPlus-Gemeinde können in Ausnahmefällen geprüft werden.

Produktionsbeiträge an Ausstellungen in der Region
Voraussetzungen:

  • Kunstschaffende sind im Perimeter von LuzernPlus wohnhaft
  • Inhalte werden speziell für Ausstellungsort in der LuzernPlus-Region produziert

Ausstellungsbeiträge an Ausstellungen in der Region
Voraussetzungen:

  • Institution ist im Perimeter von LuzernPlus situiert
  • Ausstellungen in kommerziellen Lokalitäten (wie Restaurants und Cafés) und privaten Galerien werden nicht unterstützt.

Druckkostenbeiträge
Werden vergeben an:

  • Werkausgaben von Kunstschaffenden aus der Region
  • Kunstkataloge, die eine Ausstellung einer kunstschaffenden Person aus der Region begleiten
  • Kunstgeschichtliche Publikationen, deren Autorin oder Autor und/oder Thema einen starken Bezug zur Region haben
  • Publikationen im Selbstverlag und/oder auf eigene Kosten, werden nur dann unterstützt, wenn eine angemessene Verbreitung der Publikation belegt werden kann.

Ankäufe von Kunstwerken
Werden nicht getätigt.

Produktionsbeiträge 
Voraussetzungen:

  • Kulturschaffende sind im Perimeter von LuzernPlus wohnhaft
  • Inhalte werden speziell für Ausstellungsort in der LuzernPlus-Region produziert

Filmfestivals
Voraussetzungen:

  • Veranstaltungsort ist im LuzernPlus Perimeter
  • regionaler Bezug

Grundsätzlich ist die Kulturförderung des Kantons Luzerns Ansprechspartner für die Filmförderung: Film - Kanton Luzern 

Druckkostenbeiträge
Werden vergeben an:

  • Publikationen von Autorinnen und Autoren aus der Region oder/und mit engem thematischem Bezug zur Region
  • Biografien von wichtigen kulturellen Persönlichkeiten aus der Region

Nicht unterstützt werden:

  • Publikationen im Selbstverlag und/oder auf eigene Kosten
  • Wissenschaftliches Arbeiten und entsprechende Publikationen
  • Neuauflagen bestehender Publikationen
  • Sachbücher, es sei denn, sie befassen sich inhaltlich mit einem kulturellen Thema im engeren Sinn (künstlerische Ausdrucksformen) mit klarer regionaler Ausstrahlung

Veranstaltungsbeiträge:
Werden vergeben an:

  • Literaturveranstaltungen (z.B. Lesungen) mit regionaler Beteiligung/Ausstrahlung im Perimeter von LuzernPlus

Album-Produktionsbeiträge
Werden vergeben an:

  • Produktionen von Einzelkulturschaffenden und Formationen aus der Region

Werden nicht vergeben an:

  • Kostenlos veröffentlichte Songs (z.B. Gratisdownloads)
  • Demos
  • Ausbildungen, Arbeiten im Rahmen von Ausbildungen, Schultheater und -Projekte, pädagogische Projekte und Kurse mit kommerziellem Hintergrund

Veranstaltungsbeiträge
Werden vergeben an:

  • Konzerte von Ensembles, Bands, Musikgruppen, Orchestern, Chören im Perimeter von LuzernPlus
  • Musicals, sofern es sich um Eigenproduktionen regionaler Produzierenden handelt und ein hoher künstlerischer Anspruch verfolgt wird.

Werden nicht vergeben an:

  • Es können keine zusätzlichen Beiträge für Release-Veranstaltungen unterstützter Albumproduktionen beantragt werden. Kosten für Release-Veranstaltungen können im Gesuch für die Albumproduktion budgetiert werden.

Kompositionsbeiträge
Werden vergeben an:

  • Werke von Komponierenden aus der Region

Voraussetzung:

  • Aufführung in der Region oder Albumproduktion

Produktionsbeiträge an Theater- und Tanzproduktionen
Werden vergeben an:

  • Stücke mit professionell ausgebildeten Beteiligten
  • Stücke mit Laiendarstellenden, welche von einer professionellen Regie geleitet werden
  • In beiden Fällen muss das Gesuch ein Regiekonzept enthalten

Von der Förderung ausgeschlossen sind Kindertheater, bei welchen nur Darstellende im Kindesalter auftreten.

Spartenübergreifende Projekte
Bei spartenübergreifenden Projekten gelten die Förderkriterien der betroffenen Sparten sinngemäss.

Gesuchseingabe

Nur online

Die Eingabe der Gesuche erfolgt via Onlineformular.

Es werden keine Gesuche oder Korrespondenzen per Post entgegen genommen.

Hilfestellung bei der Dossiererstellung können Sie hier finden.

  • Es finden jährlich 5 Kulturförderungs-Vergabesitzungen statt.
  • Gesuche sind spätestens 6 Wochen vor dem öffentlichen Projektstart einzureichen. Zu spät eingereichte Gesuche werden abgelehnt.
  • Gesuche, welche weniger als 6 Wochen vor einem Sitzungstermin eingehen, werden in der Regel erst in der Folgesitzung behandelt.

Anstehende Eingabefristen und Sitzungstermine

Gesuch einzugeben bis: Sitzungstermin:                 
12. August 2024 23. September 2024
17. Oktober 2024 28. November 2024
06. Januar 2025 17. Februar 2025
24. März 2025 05. Mai 2025
19. Mai 2025 30. Juni 2025
08. August 2025 19. September 2025
13. Oktober 2025 24. November 2025

Sie erhalten in der Regel innerhalb von 2 Wochen nach der Fachkommissionssitzung Bescheid, wie Ihr Gesuch beurteilt wurde.

Bitte beachten

  • Unvollständige Gesuche werden abgelehnt.
  • Speicherintensive Anhänge (z.B. Musik, Bilder, etc) sind im Dossier oder bei der Onlineeingabe als Link auf einen externen Server (z.B. Dropbox, o.ä) mind. 4 Monate zur Verfügung zu stellen.

Einzureichende Unterlagen in allen Sparten

  • Begleitschreiben
  • Ausführlicher Projektbeschrieb und Produktionsangaben (wie Format, Auflage, usw.)
  • Angaben zu Kommunikations- und Promotionskonzept
  • Terminplanung
  • Biografien der Projektbeteiligten
  • Bezug zur Standortgemeinde/Region/Kanton (Wohnort/Hauptwirkungsort)
  • Detailliertes Budget inkl. Finanzierungsplan
  • Überblick über vergangene und geplante Projekte oder Kooperationen sowie Medienberichte

Publikationen (Literatur, Bildende Kunst)

  • Angaben zu Verlag und Vertriebskanälen
  • Inhaltsverzeichnis, Leseproben und Gestaltungsentwurf
  • Druck-Offerte

Tonträgerproduktionen

  • Hörbeispiele (vorzugsweise als Link z.B. Soundcloud)
  • Angaben zur Strategie der Band (Positionierung, Zielpublikum, langfristige Ziele, Kooperationen)
  • Distributionskonzept und falls vorhanden Verträge mit (oder Interessenbekundungen) von Label/Vertrieb
  • Studio-Offerte

Theater-/ Tanzproduktionen

  • detailliertes Regiekonzept
  • Wird ein Beitrag zugesprochen, ist die Unterstützung durch die Kulturförderung von LuzernPlus in den Informationsmitteln und Publikationen des Gesuchstellers (nach Möglichkeit mit Logo) zu erwähnen.
  • Bei Publikationen und Tonträgerproduktionen sind 2 Belegexemplare an die Geschäftsstelle einzureichen:

    Gemeindeverband LuzernPlus
    Kulturförderung
    «Frohburg»
    Hauptstrasse 40
    6015 Luzern

    Bitte beachten Sie, dass die Portokosten beim Versand gedeckt sind. Vielen Dank!
  • Der Beitrag ist innerhalb eines Jahres, bzw. gemäss der im Zusageschreiben gesetzten Frist abzurufen. Sollte dies nicht möglich sein, sind Sie zur Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle verpflichtet. Andernfalls erlischt der Anspruch. Für die Abrufung des Projektbeitrages müssen die Abschlussrechnung sowie das Projektabruf-Formular an kultur@luzernplus.ch gesendet werden.

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